Neuigkeiten: Gemeinde Wald

Seitenbereiche

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Wald
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Wald
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate
Das Rathaus von Wald

Leitfaden Bundestagswahl

icon.crdate30.01.2025

In Kürze zusammengefasst, was Sie wissen sollten....

Informationen zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Die vorgezogene Wahl zum 21. Deutschen Bundestag findet am Sonntag, den 23. Februar 2025, von 8:00 bis 18:00 Uhr, statt. Aufgrund verkürzter Fristen möchten wir Sie über die uns bekannten Fakten informieren.

Wahlbenachrichtigungen

Die Wahlbenachrichtigungen werden Ihnen bis spätestens 02. Februar 2025 per Post zugestellt. Auf diesen ist das Wahllokal vermerkt, in dem die Stimme – unter Vorlage eines amtlichen Ausweispapieres – abgegeben werden kann. Mit der Wahlbenachrichtigung kann auch die Briefwahl beantragt werden. Auch ist der Wahlbenachrichtigung zu entnehmen, ob der Wahlraum barrierefrei ist.

Briefwahlunterlagen

Aufgrund der sehr engen gesetzlichen Fristen kann die Druckfreigabe für die Stimmzettel erst nach dem 30. Januar 2025 durch den Kreiswahlleiter erfolgen. Der Druck der Stimmzettel wird in der Woche ab dem 03. Februar 2025 und die Auslieferung an die Städte und Gemeinden bis 07. Februar 2025 erfolgen.

Mit der Herausgabe der Briefwahlunterlagen kann somit vermutlich ab Montag, den 10. Februar 2025 gerechnet werden. Ab diesem Zeitpunkt können die beantragten Briefwahlunterlagen versendet werden.

 

Sie können Briefwahl ab sofort beantragen.

Dazu haben Sie folgende Möglichkeiten:

• Durch Scannen des QR-Codes auf der Wahlbenachrichtigung oder online auf unserer Homepage.

• Sie können die Briefwahlunterlagen schriftlich (anhand des Wahlscheinantrages auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung) anfordern.

• Ebenso kann die Briefwahl auch persönlich im Rathaus beantragt werden.

Eine telefonische Beantragung ist nicht zulässig.

Die Beantragung der Briefwahl kann wegen des Postversandes nur bis Dienstag, den 18. Februar 2025 erfolgen. Ab diesem Zeitpunkt haben Sie bis Freitag, den 21. Februar 2025 um 15:00 Uhr nur noch die Möglichkeit der persönlichen Beantragung und persönlicher Abholung der Briefwahlunterlagen oder die Abholung durch die Beauftragung einer anderen Person mit schriftlicher Vollmacht.

Bitte achten Sie darauf, Ihre ausgefüllten Briefwahlunterlagen rechtzeitig an die Gemeinde zurückzuschicken, sodass diese dort bis am Wahltag um 18:00 Uhr eingegangen sind. Die Rathausbriefkästen werden dann letztmalig geleert. Für den fristgerechten Eingang der Wahlunterlagen ist der Wähler selbst verantwortlich.

Aufgrund der erwähnten knappen Zeit bis zum Wahltag am 23. Februar empfehlen wir, wenn eben möglich, bei dieser Wahl verstärkt von der Urnenwahl Gebrauch zu machen und am Wahlsonntag die Wahllokale vor Ort aufzusuchen. Sie entlasten so unsere Mitarbeitenden im Wahlamt und stellen sicher, dass Ihre Stimmen auch rechtzeitig ankommen.

Wir weisen darauf hin, dass im Rathaus eine Briefwahlkabine aufgebaut ist. Darin können Sie direkt bei der Beantragung Ihrer Wahlunterlagen auch bereits Ihre Stimme abgeben und die Briefwahlunterlagen sogleich in die Urne werfen. Damit ersparen Sie sich den Postversand.

Nähere und allgemeine Hinweise zur Bundestagswahl finden sich auch auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin unter https://www.bundeswahlleiterin.de.
 


Information für sehbehinderte und blinde Menschen

Was ist bei uns hierfür vorgesehen?
Zur Wahl der Abgeordneten des 21. Deutschen Bundestags am 23. Februar 2025 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann?

Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Bundestagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an.

Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird - ebenfalls kostenlos - eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.

Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter 0761/36122.“