Neuigkeiten: Gemeinde Wald

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Das Rathaus von Wald

Briefwahl

icon.crdate20.01.2025

Hier finden Sie den Link zum Briefwahlantrag

Bitte beachten Sie, dass Sie die Daten aus Ihrer Wahlbenachtichtigung benötigen. Diese erhalten Sie bis spätestens 02. Februar 2025.

Da die Stimmscheine erst gegen Ende der KW 6 vorliegen werden, verzögert sich der Versand der beantragten Unterlagen.

 

Briefwahl hier beantragen....

 

Briefwahl für Auslandsdeutsche oder Deutsche im Auslandsurlaub:

Das BMI hat mitgeteilt, dass das Auswärtige Amt nicht nur den sog. Auslandsdeutschen, sondern auch hiesigen Wahlberechtigten, die Urlaub im Ausland machen, zur Erleichterung der Wahlteilnahme die Nutzung des amtlichen Kurierwegs für die Briefwahl ermöglicht.

Außerdem betont das BMI, dass kommerzielle Expresspostdienste oder sogar der Luftpostversand (vgl. §28 Abs. 4 BWO) unter Umständen den schnelleren und geeigneteren Versandweg für die Briefwahlunterlagen darstellen können als die Nutzung des amtlichen Kurierwegs, weshalb die Entscheidung und Verantwortung ausschließlich bei der wahlberechtigten Person liegt. Eine Kostenerstattung für den Expressversand scheidet aber auch in diesen Urlaubsfällen aus (vgl. bereits Ausführungen in den 9. Hinweisen der Landeswahlleiterin vom 13.12.2024). Das BMI wäre dankbar, wenn die Gemeinden in ihren Internetauftritten zur Bundestagswahl darauf hinweisen könnten.

Generell:

Auch "im Urlaubsfall" ist Voraussetzung, dass der Wahlberechtigte die Kurierwegnutzung vorher mit der zuständigen Auslandsvertretung abspricht. Ist dies erfolgt, kann er in seinem Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines angeben, dass die Briefwahlunterlagen über die Kurieradresse des Auswärtigen Amtes an die ausgewählte Auslandsvertretung versendet werden sollen. Insofern unterscheidet sich das weitere Verfahren nicht von den Auslandsdeutschen, die den Kurierweg nutzen wollen. Wie die Gemeinde vorzugehen hat, ist in den genannten 9. Hinweisen der Landeswahlleiterin unter Ziffer 3 ausführlich beschrieben.

Mit welchen Ländern bzw. dortigen Städten mit einer Auslandsvertretung ein Kurieraustausch stattfindet, lässt sich der Tabelle auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin in der Rubrik „Deutsche im Ausland / Nutzung des amtlichen Kurierweges“ unter https://www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html#f6dad14d-5b2b-4305-9a4c-bc6bb3a8a2c9 entnehmen, die laufend aktualisiert und erweitert wird. Ich werde deshalb davon absehen, die Gemeinden über jede einzelne Mitteilung des Bundes, weil wieder ein Land oder eine neue Stadt mit aufgenommen wurde, zu informieren.